Förderanlagen

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Kurzinfo:

  • Wohngebäude nur graue Emissionen  
  • Nichtwohngebäude graue und Betriebsemissionen

Mit Förderanlagen können im Gebäude verbaute Aufzugsanlagen und Fahrtreppen abgebildet werden. Die Berechnung erfolgt in Übereinstimmung mit der Berechnung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiger Gebäude (QNG) (Stand 01.03.2023).

Für Wohngebäude werden hier nur die grauen Emissionen der Anlagen erfasst, nicht jedoch die Betriebsemissionen.

Die Berechnung der grauen Emissionsanteile der Anlagen erfolgt mittels zweier Datensätze. Einem Datensatz für die Grundkomponenten (Aufhängung, Fahrkorb, etc.) sowie einem Datensatz der abhängig von der Förderhöhe, bzw. der Stockwerksanzahl ist (Seil, Rollen, Treppenelemente, etc.). Für Aufzüge ist daher die Stockwerksanzahl entscheidend, der Datensatz geht von einer durchschnittlichen Stockwerkshöhe von 3 m aus. Für Fahrtreppen ist die Förderhöhe entscheidend. Die Berechnung sieht dementsprechend aus wie folgt:

Aufzüge
Fahrtreppen

Für Nichtwohngebäude werden die grauen Emissionen beider Anlagen erfasst. Zusätzlich werden die Betriebsemissionen der Aufzüge berechnet. Die Betriebsemissionen sind dabei abhängig von der Nutzungsintensität und der Energieeffizienzklasse. Die Nutzungskategorie wird in CAALA mit einem Mittelwert angenommen (Nutzungskategorie 3).

abelle 12: Bestimmung der Nutzungskategorien von Aufzügen in Anlehnung an VDI 4707 (Anhang 3.2.1.2 zur Anlage 3 Bilanzierungsregeln des QNG für Nichtwohngebäude, Stand 01.03.2023)

Abhängig von der Energieeffizienzklasse des Aufzugsystems, sowie der Nennlast und Geschwindigkeit ergeben sich unterschiedliche Stromverbräuche über das Jahr. Zur Vereinfachung wurden auch hier Annahmen getroffen. Es wird von marktüblichen Aufzügen von Mehrfamilienhäusern und mittleren Büro und Verwaltungsgebäuden mit bis zu 8 Geschossen ausgegangen, welche eine Nennlast von 630 kg mit einer Geschwindigkeit von 1,0 m/s transportieren. Sollte das Gebäude mehr als acht Geschosse haben, so wird die Geschwindigkeit, an die Praxis angelehnt, automatisch auf 1,6 m/s erhöht.

Die Energieeffizienzklasse kann vom Nutzer abhängig vom angestrebten Zertifizierungsziel ausgewählt werden. Das ambitionierte „PREMIUM“ Siegel des QNG verwendet Aufzüge der Effizienzklasse A und das marktübliche Siegel „PLUS“ die Effizienzklasse B.

TIPP: Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche Effizienzklasse die richtige ist, wählen Sie B, da dies die marktübliche Variante darstellt und die Berechnung auf der sicheren Seite liegt.

Tabelle 13: Bestimmung des Jahresstromverbrauchs [in kWh/a] von Aufzügen in Abhängigkeit von Nutzungskategorien und Effizienzklassen in Anlehnung an VDI 4707 (Anhang 3.2.1.2 zur Anlage 3 Bilanzierungsregeln des QNG für Nichtwohngebäude, Stand 01.03.2023)

Mehr Informationen zum „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG):
https://www.qng.info/  

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