Nettogrundfläche nach DIN 277
Die Nettogrundfläche (NGF) oder Netto-Raumfläche (NRF) ist ein Teilbereich der Brutto-Grundfläche (BGF) und besteht aus:
- Nutzfläche (NUF)
Räume für den eigentlichen Nutzungszweck (z. B. Wohn-, Arbeits-, Versammlungsräume) - Verkehrsfläche (VF)
Erschließungsflächen wie Flure, Treppenhäuser, Aufzugsflächen - Technikfläche (TF)
Räume für gebäudetechnische Anlagen, Installationszonen

Sie wird in CAALA pauschal mit 80% der BGF abgeschätzt, kann aber jederzeit manuell eingetragen werden.
Weiter können die Flächen in NRF(R)/BGF(R) und NRF(S)/BGF(S) unterschieden werden.
- (R) steht dabei für den Regelfall der räumlichen Umschließung und bezeichnet vollständig umschlossene Räume, hier zählen bspw. auch Garagen mit offenen Gittertoren dazu.
- (S) steht dabei für den Sonderfall, Flächen, die nicht vollständig der BGF oder NRF angerechnet werden. Gemeint sind offene oder teilweise offene Bereiche wie bspw. Loggien, Balkone, Terrassen, Galerien, Arkaden, usw..
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