Eigenversorgungsanlagen

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Mit einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) kann ein Teil des lokalen Stromverbrauchs gedeckt werden. Der übrige Teil wird in der Regel ins Netz gespeist.

Die Berechnung der erzeugten elektrischen Energie durch eine PV-Anlage erfolgt in CAALA nach der DIN 18599-9. Ebenso definiert die Norm, wie viel des erzeugten Stroms zur Eigenversorgung verwendet werden kann. Dies ist abhängig vom Strombedarf und den vorhandenen Stromverbrauchern (z.B. der Wärmepumpe). Für den Strom, der nicht vor Ort verwendet werden kann, wird angenommen, dass er ins Stromnetz gespeist wird. Die Verwendung einer Batterie zur Speicherung des Stroms kann derzeit nicht in CAALA abgebildet werden.

Der vor Ort verwendete Strom wird in CAALA bei der Ökobilanz vom Strombedarf abgezogen. Somit können die Emissionen aus dem Betrieb des Gebäudes reduziert werden.

Die grauen Emissionen der PV-Anlage werden nur mit demselben Anteil wie dem des Strom-Eigennutzungsanteil in der Ökobilanz angesetzt. Dies entspricht den Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG).

Ebenso wird nach QNG das Modul D2 eingeführt (siehe Lexikoneintrag „Lebenszyklusmodule“). Dieses Modul beinhaltet die Vorteile aus der exportierten Energie, die im Gebäude oder gebäudenah gewonnen wird. Berechnet werden diese aus den eingesparten Emissionen des eingespeisten Stroms abzüglich der übrigen grauen Emissionen der PV-Anlage.

Als Beispiel:  

Eine fiktive PV-Anlage produziert 100 kWh Strom pro Jahr. Davon können 30 kWh pro Jahr vor Ort genutzt werden, was einem Eigennutzungsanteil von 30 % entspricht. Die restlichen 70 kWh werden ins Netz gespeist. Braucht der Haushalt insgesamt 50 kWh Strom, so müssen 20 kWh vom Netz bezogen werden.

Für die grauen Emissionen des Gebäudes (Module A1-A3, B4, C3-C4) müssen dabei 30 % der grauen Emissionen der PV-Anlage berücksichtigt werden. Das entspricht in diesem Beispiel dem Eigennutzungsanteil der PV-Anlage. Für den Stromverbrauch im Modul B6 sind nur die Emissionen von den aus dem Netz bezogenen 20 kWh Strom zu berücksichtigen.

Im Modul D2 werden die eingesparten Emissionen aus den in das Stromnetz eingespeisten 70 kWh Strom gutgeschrieben. Diese Gutschrift wird um die übrigen 70 % der von der PV-Anlage verursachten grauen Emissionen reduziert.

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