Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat am 01. November 2021 in Kraft und ersetzt seitdem die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Wie zuvor in der EnEV, werden im GEG Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden geregelt.