GEG-Referenzgebäude
Die Bewertung eines Gebäudes erfolgt im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes in Bezug auf ein Referenzgebäude. Dieses Referenzgebäude entspricht dem realen Gebäude hinsichtlich Geometrie, Ausrichtung und Nutzung. Um gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen, werden für die Berechnung Referenzwerte hinsichtlich der Nutzungsrandbedingungen, der Anlagentechnik oder der Gebäudedichtheit angenommen.