Wärmebrückenzuschlag

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Wärmebrücken sind Schwachstellen in der Gebäudehülle, die zu einem erhöhten Wärmeverlust führen. An diesen Stellen entweicht Wärme schneller nach außen als durch die angrenzenden Bauteile. Dies kann zu höheren Heizkosten, Schimmelbildung und Bauschäden führen. Ursachen von Wärmebrücken sind zum einen materialbedingte Unterschiede in der Wärmeleitfähigkeit, z. B. bei Stahlbeton und Mauerwerk. Zum anderen entstehen sie durch geometrische Schwachstellen, wie an Ecken, Dachanschlüssen oder Fensterlaibungen.

Um die negativen Folgen von Wärmebrücken zu vermeiden, ist eine ausreichende Dämmung der Gebäudehülle unerlässlich. Bereits in der Planungsphase sollten Wärmebrücken berücksichtigt und vermieden werden. Durch konstruktive Maßnahmen, wie den Einsatz von wärmebrückenarmen Bauteilen, lässt sich ihr Einfluss minimieren.

‍Der Wärmebrückenzuschlag kann je nach Gebäudesituation zwischen 0,10 – 0,01 W/m²K variieren. Für die Berücksichtigung der Wärmeverluste durch Wärmebrücken gibt es verschiedene Ansätze.

  • Pauschaler Wärmebrückenzuschlag: ∆ UWB = 0,10 W/(m²*K)
  • Nachweis nach Wärmebrückenkategorie A (DIN 4108 Beiblatt 2)
    Gleichwertigkeitsnachweis: ∆ = UWB 0,05 W/(m²*K)
  • Nachweis nach Wärmebrückenkategorie B (DIN 4108 Beiblatt 2)
    Gleichwertigkeitsnachweis: ∆ = UWB 0,03W/(m²*K)
  • Detaillierter Nachweis

Bei Bestandsbauten wird der pauschale Wert von 0,10 W/m²K angesetzt. Für Neubauten entspricht meist ein verbesserter Wärmebrückenzuschlag von 0,05 W/m²K nach Wärmebrückenkategorie A dem Standardwert. Der verbesserte Wert von 0,03 W/m²K kann genutzt werden, wenn die Nachweise nach Wärmebrückenkategorie B erfüllt werden. Werden die Wärmebrücken im Detail berechnet, können die Ergebnisse manuell eingegeben werden.  

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